Förderprogramme zum Umwelt- und Klimaschutz

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Förderprogramm der Stadt Friedrichsdorf für Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen

Neues Förderprogramm ab 01. Juli 2022

 

Presseinformation 14.03.2024

Auch im Jahr 2024 soll das Förderprogramm der Stadt Friedrichsdorf wieder aufgelegt werden.

Bereits seit 2009 fördert die Stadt verschiedene Maßnahmen um die Energieeffizienz von Wohngebäuden zu verbessern. Die Förderung wird für Maßnahmen zur Dämmung der obersten Geschoss- und Kellerdecke, für die „Beratung zuhause“ der Verbraucherzentrale und den Einbau eines Schlammfilters für Hocheffizienzpumpen gewährt.

Über die bereits bestehenden Möglichkeiten werden im Bereich Klimaschutz Zuschüsse für die Außenwand- und Dachdämmung, Fensteraustausch, PV-Anlagen, steckerfertige PV-Minianlagen und Hocheffizienzpumpen gewährt. Für Zuschüsse von Dämmmaßnahmen und den Fensteraustausch ist zu beachten, dass der Bauantrag des Gebäudes vor dem 01.01.1984 liegen muss. Im Bereich Klimaanpassung werden die Dach- und Fassadenbegrünung sowie der Einbau von Zisternen und eines Hauswasserwerks mit Filteranlage gefördert. Darüber hinaus werden im Rahmen der Mobilitätswende zukünftig Zuschüsse für die Anschaffung eines Lastenrades gezahlt. 

Ab dem 01. April 2024 können Zuschüsse für bereits bestehende Wohn- und Nichtwohngebäude beantragt werden. 

Wichtig: Die Förderrichtlinie und der zugehörige Förderantrag sind in Kürze auf der städtischen Homepage unter www.friedrichsdorf.de zu finden. Der Antrag ist vor Kauf/ Durchführung der Maßnahme zu stellen und bei der Stadt Friedrichsdorf per Email unter (foerderung(at)-Grafik wird nicht mit kopiert​friedrichsdorf.de), dem Postweg oder über die persönliche Abgabe bei der Information einzureichen. Eigenständig eingeworfene Anträge können nicht berücksichtigt werde.

Bitte informieren Sie sich vor der Antragstellung auf der Homepage über die genaue Förderbedingung und die Möglichkeiten der Antragstellung.

Über die Bewilligung entscheidet die Reihenfolge der Antragseingänge.

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung und die Bewilligung der Anträge erst nach der Genehmigung des Haushaltes (voraussichtlich ab Juni 2024) erfolgen kann.

Antragstellung 

 
Die Möglichkeit der Förderantragstellung tritt zum 01.04.2024 um 00:01 Uhr in Kraft! Vorab gestellte Anträge werden nicht berücksichtigt!
 
Anträge können über folgende Wege eingereicht werden: 
  • E-Mail (foerderung(at)-Grafik wird nicht mit kopiert​friedrichsdorf.de)
  • Postweg (Bitte Sendungsnummer bis zum Erhalt des vorläufigen Bewilligungsbescheides verwahren!)
  • Persönliche Abgabe bei einer Mitarbeiterin/einem Mitarbeiter der Rathaus-Information während der Öffnungszeiten.
Eigenständig in den Rathaus-Briefkasten eingeworfene Anträge werden nicht berücksichtigt!
 
Bitte lesen Sie sich die Förderrichtlinie vor der Antragstellung aufmerksam und vollständig durch. Nur korrekt ausgefüllte und eingereichte Anträge können berücksichtigt werden. 
 
Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.
 

Richtlinie & Antrag mit DSGVO

 
 

Sonstiges: 

 
 

FAQ

 
Wie läuft das Procedere bei meinem Förderantrag ab?
  1. Sie lesen die Förderrichtlinie aufmerksam durch. Diese ist zwingend zu beachten.
  2. Sie stellen im Nachgang den Förderantrag über die genannten Wege. 
  3. Ab jetzt dürfen Sie mit der Sie mit der Umsetzung der Maßnahme(n) beginnen. Angebote dürfen bereits vorab eingeholt und Aufträge vergeben werden.
  4. Sie erhalten einen vorläufigen Bewilligungsbescheid von der Stadt Friedrichsdorf. Dieser Bescheid stellt die Geldreservierungsbestätigung dar. 
  5. Sie reichen uns nach dem Erhalt des Bescheides und nach Abschluss Ihrer Maßnahme die in der Richtlinie geforderten Unterlagen vollständig, zusammen mit dem Formblatt „Verwendungsnachweis“ für Ihre Maßnahme ein. Die Maßnahme muss innerhalb eines Jahres umgesetzt werden. Stichtag hierfür ist das Antragsdatum. 
  6. Die Stadt Friedrichsdorf prüft Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und, ob die Förderbedingungen der Richtlinie eingehalten werden. 
  7. Sie erhalten von der Stadt den finalen Bewilligungsbescheid. Ihre errechnete Fördersumme wird dann zeitnah automatisch von der Stadt auf das im Förderantrag angegebene Konto überwiesen.
Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter!
 
Ich habe mit meiner Maßnahme vor Antragsstellung begonnen. Bin ich noch förderfähig? 
Leider ist die Förderung von bereits begonnen oder abgeschlossenen Maßnahmen über unsere Förderrichtlinie nicht möglich.
 
Die Durchführung der Maßnahme dauert länger als geplant oder verschiebt sich. Wie kann ich förderfähig bleiben? 
Um die Förderfähigkeit im Rahmen des Förderprogramms bei zeitlichem Verzug zu erhalten, können Sie Ihre Frist von einem Jahr um 6 Monate aufstocken. Hierzu reichen Sie bitte spätestens einen Monat vor Auslauf der Frist den Antrag „Fristverlängerung“ bei der Stadt Friedrichsdorf ein. 
 
Welche Unterlagen muss ich einreichen? 
Die einzureichenden Unterlagen sind in der Förderrichtlinie angegeben. Zusätzlich hilft Ihnen der zwingend miteinzureichende „Verwendungsnachweis“ eine Übersicht über alle benötigten Unterlagen zu bekommen.
 
Ich kann/ möchte die beantragte Maßnahme doch nicht umsetzen. Was soll ich tun? 
Wenn Sie frühzeitig wissen, dass Sie die geplante Maßnahme doch nicht umsetzen können/möchten würden wir uns über eine kurze Rückmeldung freuen. So können Personen auf der Nachrückliste frühzeitig mitgefördert werden. 
 
 

Weitere Informationen in Bezug auf die Förderrichtlinie hier: 


Steckerfertige PV-Minianlagen: Solarstrom vom Balkon direkt in die Steckdose

Die Verbraucherzentrale informiert hier >>>

Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) nach GEG (Stand 2021*)

Im Rahmen einer Modernisierung bzw. Umsetzung von Maßnahmen, müssen folgende in der Tabelle angegebene Wärmedurchgangskoeffizienten erreicht bzw. unterschritten werden: Download >>> 

Zum Thema: Die Verbraucherzentrale informiert >>>

 

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Weitere Links zu Datenbanken und anderen Internetseiten zum Thema:

 

Fördermitteldatenbank

Die Fördermitteldatenbank im Bereich Bauen, Modernisieren und Energie sparen. Alle Förderungen von Bund, Ländern, Städten, Gemeinden und Energieversorgern.

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Förderdatenbank

Bundesminnisterium für Wirtschaft und Energie

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Förderkompass Hessen

Förderkompass Hessen

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Fördermaßnahmen zur Energieeffizienz

BINE Fördermaßnahmen zur Energieeffizienz

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Kreditanstalt für Wiederaufbau

Kreditanstalt für Wiederaufbau

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert Maßnahmen der Altbausanierung sowie zur Wärmedämmung und Verminderung des Energieverbrauchs mit Zuschüssen und Darlehen. Zuschüsse müssen direkt bei der KfW beantragt werden, Darlehen werden über die jeweilige Hausbank beantragt.

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