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Zustimmungserklärung für einen Personalausweis o. Reisepass

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Kurzbeschreibung

Der Kinderreisepass wurde zum 1. Januar 2024 abgeschafft. Vor dem 1. Januar 2024 ausgestellte bzw. beantragte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Datum des Gültigkeitsendes gültig.

Ab dem 1. Januar 2024 kann auch für Personen vor Vollendung des 12. Lebensjahres grundsätzlich nur ein biometrischer Reisepass beantragt werden.

Welches Reisedokument beantrage ich für mein Kind?

Bei Reisen innerhalb der EU genügt ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.

Die Identitäten der Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union werden geschützt, indem EU-weit die Ausweisdokumente für Erwachsene und Kinder Mindestsicherheitsstandards erfüllen. Ausweisdokumente für Kinder sind nach denselben Normen konzipiert wie Ausweisdokumente für Erwachsene. Dazu gehört die Ausstattung mit einem Chip, wenn Ausweisdokumente mehrere Jahre gültig sein sollen. 

Erforderliches Formular zur Antragstellung: 

Zustimmungserklärung zur Ausstellung eines (Kinder-) Reisepasses oder Personalausweises der gesetzlichen Vertreter/innen >>>

 
Dieses Formular muss persönlich abgegeben werden.
zuständiges Amt: Verkehrs- und Ordnungsamt

 

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