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Personalausweise/ Reisepässe

 
 
Kurzbeschreibung

Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis zu besitzen.



Dies gilt nicht, wenn Sie sich durch einen gültigen Reisepass ausweisen können.



Doppelstaatler/innen (die u.a. die deutsche Staatsangehörigkeit haben) müssen sich in Deutschland mit einem gültigen deutschen Ausweisdokument ausweisen können. Sie müssen den Ausweis persönlich beantragen und das Antragsformular eigenhändig unterschreiben.

Soll für Minderjährige vor deren 16. Geburtstag ein Personalausweis ausgestellt werden, kann den Antrag nur der/die Sorgeberechtigte stellen, der/die seinen/ihren Aufenthalt zu bestimmen hat. Da es sich bei der Beantragung von Pässen und Ausweisen um eine Angelegenheit des täglichen Lebens handelt, ist das andere Elternteil leider nicht antragsbefugt. Die Vertretung ist nicht zulässig.



Können Sie Ihren Ausweis nicht persönlich abholen, lassen Sie sich bei der Abholung durch eine bevollmächtigte Person vertreten. Diese muss sich ausweisen und Ihr altes Ausweisdokument mitbringen. Bitte nutzen Sie das bei der Beantragung ausgehändigte Formular, da bei der Abholung mehrere Erklärungen Ihrerseits notwendig sind.



Information: Zum 1. November 2010 wurde der "Neue Personalausweis" (nPA) in Scheckkartenformat eingeführt. Der bisherige Personalausweis wird damit abgelöst, ausgestellte Personalausweise bleiben natürlich weiterhin bis zum Ablaufdatum gültig.



Weitere Informationen zum nPA erhalten Sie im Internet unter www.personalausweisportal.de des Bundesministeriums des Innern.



Kosten



Die Verwaltungsgebühr beträgt vor Vollendung des 24. Lebensjahres 22,80 €, danach 37,00 €. Es gibt ab 1. November 2010 keine Gebührenbefreiung für den ersten Personalausweis.



Benötigte Unterlagen




  • Indentitätsnachweis (alter Personlausweis, Kinderausweis bzw. Kinderreisepass) falls kein Ausweisdokument vorhanden: Original – Geburtsurkunde oder Original-Heiratsunterkunde mit Namensführung und ein Elternteil zur Bestätigung der Identität

  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein halbes Jahr)

  • Sollte vor dem 16. Geburtstag ein Personalausweis benötigt werden, muss zur Beantragung ein Elternteil mitkommen. Vom anderen Elternteil ist außerdem eine Einverständniserklärung mitzubringen.

  • Die Person, für die ein Dokument beantragt werden soll, muss bei Antragstellung anwesend sein, auch minderjährige Kinder.



Bei Reisepässen bis zum 18. Geburtstag:




  • Zustimmungserklärung,

  • sowie ein Pass oder Personalausweis mitbringen (entfällt, wenn Sie das alleinige Sorgerecht haben)

  • die Person, für die ein Dokument beantragt werden soll, muss bei Antragstellung anwesend sein, auch minderjährige Kinder.



Wenn Sie den ersten Personalausweis/Reisepass beantragen, empfiehlt es sich, das Familienstammbuch oder eine andere Personenstandsurkunde zur Antragstellung mitzubringen.

 
Information zur Antragsstellung
zuständiges Amt: Verkehrs- und Ordnungsamt

 

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